Die Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity, CBD) wurde als internationales Umweltabkommen 1992 in Rio beschlossen wurde. Die CBD ist eine der erfolgreichsten UN-Konventionen: Bisher haben 196 Staaten die Konvention ratifiziert - die USA allerdings nicht,
Die CBD zielt darauf ab, die genetische Vielfalt zu schützen, das Artensterben zu verlangsamen sowie Lebensräume und Ökosysteme zu erhalten.
Artikel 1 der CBD benennt als übergeordneten Ziele:
Die CBD verpflichtet die Vertragsparteien zur Erhaltung aller Bereiche der biologischen Vielfalt – im Lebensraum der Organismen ebenso wie außerhalb - also beispielswiese Zoologischen oder Botanischen Gärten. Umweltverträglichkeitsprüfungen sollen sicherstellen, dass die negativen Auswirkungen von Vorhaben auf die biologische Vielfalt möglichst gering bleiben.
Forschung und Ausbildung sowie Öffentlichkeitsarbeit sollen gefördert werden um dadurch die Umsetzung des Übereinkommens zu unterstützen.
Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten außerdem dazu, positive Anreize zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt zu entwickeln.
Allerdings finden sich in der CBD selbst nur wenige direkt konkretere Vorgaben. Um diese abzuleiten, treffen sich die Vertragsstaaten alle zwei Jahre zur Konferenz der Vertragsparteien (Conference of the Parties, COP).
Die so genannten Aichi-Ziele für den weltweiten Artenschutz wurden im Jahr 2010 formuliert und sollen die Umsetzung der Ziele der UN-Konvention zur Biodiversität fördern. Es handelt sich um fünf strategische Zielen und 20 Kernziele die erreicht werden sollen. So soll bis 2020 zum Beispiel:
Im Rahmen des CBD-Prozesses wurden mit dem Cartagena Protokoll und dem Nagoya Protokoll zwei eigenständige internationale Abkommen beschlossen, die dazu beitragen sollen, die Ziele der CBD umzusetzen.